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Achtung E-Mail Betrugsversuch

Aktuell sind betrügerische E-Mails mit Schockelementen im Umlauf, nach denen Sie Zahlungen an Behörden nicht geleistet hätten und mit der Vollstreckung gedroht wird. Bitte ignorieren Sie diese, es handelt sich um Betrugsversuche!

Sollten Sie solch eine E-Mail erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen. Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen finden Sie hier.

Beratung auf den Punkt

Inhalt

Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz in Kraft

Zum Jahreswechsel 2025/2026 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226“ in Kraft (BGBl I Nr. 353 v. 23.12.2025). Dieses Gesetzespaket enthielt u. a. auch das „Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen“ (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz – KStTG). Dieses neue Gesetzeswerk verpflichtet Kryptowerte-Dienstleister sowie Kryptowerte-Betreiber (zum Beispiel Bison, Kranken, Coinbase usw.) zu umfassenden Sorgfaltspflichten wie u. a. zur Identifizierung ihrer Nutzerinnen bzw. Nutzer sowie zur Meldung sämtlicher Finanztransaktionen.

Steuertransparenz

Kryptoanlegerinnen und Kryptoanleger werden dadurch steuertransparent. So müssen Anbieter von Kryptodienstleistungen von ihren Kunden eine gültige Selbstauskunft einholen, aus der die steuerliche Ansässigkeit des Nutzers eindeutig hervorgeht (§ 4 KStTG). Inländische Kryptodienstleister müssen außerdem jährlich zum 31. Juli Name, Anschrift sowie Steuer-Identifikationsnummer ihrer Nutzer sowie die Art des zu meldenden Kryptowertes, alle An- und Verkäufe oder Tauschaktionen gegen eine FIAT-Währung dem Bundeszentralamt für Steuern melden. Damit werden die Steuerbehörden künftig über alle Salden und Transaktionsdaten zu allen Ein- und Auszahlungen in den Wallets der Nutzer informiert.

Stand: 24. Februar 2026

Bild: jd-photodesign - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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