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Achtung E-Mail Betrugsversuch

Aktuell sind betrügerische E-Mails mit Schockelementen im Umlauf, nach denen Sie Zahlungen an Behörden nicht geleistet hätten und mit der Vollstreckung gedroht wird. Bitte ignorieren Sie diese, es handelt sich um Betrugsversuche!

Sollten Sie solch eine E-Mail erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen. Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen finden Sie hier.

Beratung auf den Punkt

Inhalt

Auslandspauschalen 2025

Auslandsreisen

Für beruflich bedingte Auslandsreisen berücksichtigen die Finanzbehörden Mehraufwendungen für Verpflegung regelmäßig als Werbungskosten/Betriebsausgaben. Das Bundesfinanzministerium/BMF veröffentlicht alljährlich aktualisierte anwendbare Pauschbeträge. Für 2025 gelten die im BMF-Schreiben vom 2.12.2024 (IV C 5 - S 2353/19/10010 :006) veröffentlichten Pauschsätze. Erstmalig in die Übersicht 2025 eingefügt wurden Pauschbeträge für Bhutan, Indien/Bangalore, Japan/Osaka, Liberia sowie die Türkei/Ankara.

Werbungskosten/Betriebsausgabenabzug

Die in der Übersicht zu dem BMF-Schreiben aufgeführten Pauschbeträge für Übernachtungskosten können ausschließlich für eine lohnsteuerfreie Arbeitgebererstattung angewendet werden, nicht aber für den tatsächlichen Werbungskosten/Betriebsausgabenabzug (R 9.7 Absatz 3 Lohnsteuerrichtlinien/LStR, R 4.12 Einkommensteuerrichtlinien/EStR). Die Pauschbeträge können außerdem für die Geltendmachung von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland verwendet werden.

Stand: 25. Februar 2025

Bild: HNFOTO - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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