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Achtung E-Mail Betrugsversuch

Aktuell sind betrügerische E-Mails mit Schockelementen im Umlauf, nach denen Sie Zahlungen an Behörden nicht geleistet hätten und mit der Vollstreckung gedroht wird. Bitte ignorieren Sie diese, es handelt sich um Betrugsversuche!

Sollten Sie solch eine E-Mail erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen. Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen finden Sie hier.

Beratung auf den Punkt

Inhalt

Grunderwerbsteuer

Gesetzliche Grundlage

Nach § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sind Grundstückserwerbe steuerfrei zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) und auch zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

Schwiegerkinder

Ausdrücklich im Gesetz erwähnt sind auch Grundstücksübertragungen zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern. Die Eigenschaft als Schwiegerkind hängt dabei nicht vom Fortbestand der Ehe ab.

Fazit

Erwirbt der Schwiegersohn das Grundstück, z. B. von der Schwiegermutter oder dem Schwiegervater, ist dieser Erwerb nach § 3 Nr. 6 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Gleiches gilt spiegelbildlich für die Schwiegertochter.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: Steve - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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